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Rauchmelderpflicht
Die Rauchwarnmelderpflicht ist eingeführt.
Seit dem 01. April 2013 sind in sämtlichen Neubauten Rauchwarnmelder zu installieren. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016. Ab dem 01. Januar 2017 müssen in NRW dann sämtliche Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Weitere Informationen erhalte Sie auch in dem folgenden Link:
» http://www.rauchmelder-lebensretter.de/
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Ich berate Sie gerne.